S
ervice für Residenten und No Residenten
• Hedy Klessinger Dipl.- Betriebswirt (FH) - Licenciada •
Deutsch
English
Español
AUTO
PERSON
HAUS / WOHNUNG
STEUER / ARBEIT
ÜBERSETZUNGEN
KONTAKT
Aufenthalt & Einwanderung in Spanien
Das spanische Gesetz sagt: Jeder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union hat das Recht auf Aufenthalt in Spanien über eine Dauer von drei Monaten hinaus. In diesem Fall ist der Unionsbürger dazu verpflichtet, seine Eintragung im Zentralen Ausländerregister zu beantragen. (vgl. Real Decreto 240/2007) N.I.E. Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer) In Spanien ist die NIE unentbehrlich für die Ausführung einer Vielzahl von Handlungen und Formalitäten wie zum Beispiel: Wohnungskauf oder -verkauf Eintragung ins Einwohnerregister Anmeldung eines Fahrzeuges Zahlung von Steuern jeglicher Art, auch für Nicht-Residenten Die NIE kann bei der Ausländerbehörde in Spanien oder beim zuständigen spanischen Konsulat im Heimatland beantragt werden. Der Antrag kann jedoch nur persönlich oder mit notarieller Vollmacht gestellt werden. Aufenthalt in Spanien Wer sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbständige Tätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit aufnehmen will, ist verpflichtet, sich bei der Gemeindeverwaltung des spanischen Wohnsitzes anzumelden und sich ins zentrale Register für EU Bürger bei der Nationalpolizei eintragen zu lassen. Der Eintrag in das zentrale Register für EU - Ausländer erfolgt bei der Ausländerbehörde. Hierfür ist erforderlich: 1) - gültiger Reisepass oder Personalausweis 2) - ein Nachweis über den Wohnsitz in Spanien 3) - Nachweis über eine Krankenversicherung, die in Spanien gültig ist 4) - Nachweis darüber, dass man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann Dieser Eintrag in das spanische Ausländerregister ist für viele Verwaltungsangelegenheiten erforderlich. Er begründet lediglich ein Daueraufenthaltsrecht, aber nicht zwingend einen Steuersitz. Steuerpflicht und Ansässigkeit Wie eine natürliche Person oder eine Körperschaft in Spanien besteuert wird, hängt davon ab, ob sie ihre Ansässigkeit in diesem Land hat oder nicht. Grundsätzlich gilt dabei, dass von einer steuerlich relevanten Ansässigkeit ausgegangen wird, wenn sich die Person länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Ferner wird bis auf Nachweis des Gegenteils dann davon ausgegangen, dass ein Steuerpflichtiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wenn der nicht gesetzlich getrennte Ehepartner und die minderjährigen, von ihm abhängigen Kinder nach den o.g. Richtlinien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben. Eine Person kann eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Verwaltungssitz in einem Staat haben und nicht als Steueransässiger dieses Staates angesehen werden. (vgl. auch DBA de-es) Die Steueransässigkeit wird über eine Bescheinigung nachgewiesen, die von der Steuerbehörde des jeweiligen Landes ausgestellt wird. Diese Bescheinigungen sind für ein Jahr gültig. Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte: Wer in Deutschland gesetzlich Krankenversichert ist und eine europäische Karte seiner Krankenkasse hat, wird hier in Notfällen jederzeit behandelt. Für vorübergehende Aufenthalte kann der Versicherte eine begrenzt gültige SIP Karte für Behandlungen im spanischen Gesundheitswesen beantragen. Rentner können unter Vorlage der Europäischen Bescheinigung die von der jeweilig gültigen Krankenkasse ausgestellt wird, eine unbegrenzt gültige SIP Karte beantragen. (S 1 – früher: E 121) Diese begründet eine Überstellung des Versicherten an die spanischen Gesundheitsbehörden für die Zeit, in der der Versicherte sich in Spanien aufhält. Privat Versicherte: Privat Krankenversicherte, welche in einem anderen Land kein Recht auf gesetzliche Krankenversicherung haben, können im Land Valencia in die gesetzliche Krankenversicherung gegen Entrichtung eines monatlichen Beitrages aufgenommen werden, wenn sie dies beantragen. Angebotene Leistungen: Begleitung bei Beantragung von NIE oder Eintragung in das Zentrale Ausländerregister Abwicklung von Anträgen bei der Sozialversicherung Unterstützung bei Rentenangelegenheiten und Rentenanträgen
Wetter - Tutiempo.net
LAGE
DATENSCHUTZ
HOME